Schwerpunktthema

ao. Univ.Prof. Dr. Alexander Prosser mit der Preisträgerin Frau Dr. Lucie Langer

ao. Univ.Prof. Dr. Alexander Prosser mit der Preisträgerin Frau Dr. Lucie Langer

Das Forum e|Government der Österreichischen Computer Gesellschaft verleiht zur Förderung von E-Government jährlich den e|Gov Innovationspreis. Der Innovationspreis honoriert Arbeiten aus verschiedenen E-Government Disziplinen, insbesondere im Bereich der staatlichen Verwaltung, Rechtsprechung und Gesetzgebung auf nationaler oder europäischer Ebene, der sozialen Selbstverwaltung und anderer staatlicher Funktionen sowie internationaler Organisationen. Die Arbeit muss sowohl einen IT- als auch einen Anwendungsbezug zum E-Government haben.

Den e|Gov Innovationspreis 2011 erhielten Dr. Lucie Langer und Dr. Zoi Opitz-Talidou mit einer Arbeit zum Thema ”Elektronische Aufbewahrung von Wahldokumenten bei Onlinewahlen”.

Aufgrund einer möglichen Wahlanfechtung muss die Rechtmäßigkeit jeder gesetzlich bindenden Wahl auch nach Jahren beweisbar sein. Dies erfordert eine Aufbewahrung bestimmter Wahldokumente, wie
zum Beispiel der Stimmzettel. Die Wahlunterlagen werden üblicherweise für die Dauer der Amtszeit des gewählten Organs archiviert. Bei laufenden Wahlprüfungsverfahren kann die notwendige Aufbewahrungsdauer jedoch ausgedehnt werden. Solche Aufbewahrungspflichten gelten nicht nur für gewöhnliche papierbasierte Wahlen, sondern auch für Internetwahlen. Im Gegensatz zu Papierwahlen existieren für Internetwahlen bisher jedoch keinerlei allgemeine Richtlinien hinsichtlich der Aufbewahrung elektronischer Wahldokumente. Insbesondere ist offen, welche Daten hierbei überhaupt zu archivieren sind.

Der Artikel macht Empfehlungen hinsichtlich der Wahldokumente, welche bei einer Internetwahl aufbewahrtwerden müssen, um den korrekten Ablauf der Wahl nachweisen zu können. Ausgehend von gesetzlichen Bestimmungen für Bundestagswahlen
leiten die Autorinnen Anforderungen für die Aufbewahrung von Internetwahldaten ab und machen konkrete Vorschläge für die Umsetzung dieser Anforderungen. Die Einführung von Internetwahlen auf parlamentarischer Ebene setzt voraus, dass ihre technische Umsetzung gesetzliche Anforderungen erfüllt, zu denen auch eine beweiskräftige Aufbewahrung von Wahldaten gehört. Der Artikel trägt daher dazu bei, Internetwahlen als zusätzliche Option bei Bundestagswahlen zu etablieren, und soll dazu anregen, eine entsprechende gesetzliche Basis zu schaffen. Weiterhin können die Ergebnisse für den Entwurf gesetzeskonformer Wahlsysteme hilfreich sein. In erster Linie sollen die im Artikel gemachten Vorschläge jedoch als Diskussionsgrundlage einen weiteren wissenschaftlichen Austauschprozess anstoßen und den Dialog zwischen Juristen und Informatikern anregen, der für die Etablierung sicherer  und rechtskräftiger Online-Wahlen unerlässlich ist.

Die Autorinnen:

Dr.-Ing. Lucie Langer
Consultant
Accenture GmbH, Wien
Technologieberatung
lucie.langer@accenture.com
Dr. Zoi Opitz-Talidou, LL.M.
Dikigoros (Griechische
Rechtsanwältin)/Europäische
Rechtsanwältin
Noerr LLP, München
Datenschutzrecht,
Informationssicherheitsrecht
zoi.opitz-talidou@noerr.com

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