o.Univ.Prof. Dr. Bruno Binder

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Neu sind dem Recht die Themen “Daten”, “Freiheit”, “Sicherheit” nicht. Schon immer galt “Wissen ist Macht”, “das Machbare wird auch gemacht” und “Macht und Machtmissbrauch sind nicht zu trennen. Daten sind die Basis
des Wissens. Sie ermöglichen der Macht, vieles – und vieles missbräuchlich – zu tun.

In Folge der modernen Informations- und Kommunikationstechnologien, neuer Instrumente, neuer sozialer Netzwerke und Verarbeitungsformen haben heute die alten Themen eine bisher nicht gekannte Dramatik
bekommen, beschäftigen die Politik nachdrücklich und verlangen national und international adäquate Regelungen
der Gesetzgebung. Der Schutz vor Datenmissbrauch findet präventiv statt, indem das Recht von vornherein die Sammlung von Daten untersagt. Und repressiv, indem das Recht die Verwendung gesammelter
Daten kontrolliert und beschränkt.

Präventive Verbote sind wirksamer, nicht gesammelte Daten können auch nicht missbraucht werden. Das Gewaltmonopol beansprucht der Staat. Basis des Handelns des Staats sind immer Daten. Das Recht muss festlegen, welche Daten der Staat sammeln, wie und wofür er die gesammelten Daten verwenden darf. Die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung, auf Privatsphäre, auf Datenschutz und Datenschutzgesetze sollen das gewährleisten. Es ist eine Gratwanderung: Einerseits hängt die Qualität des staatlichen Handelns von hinreichenden und richtigen Daten ab, anderseits muss der Missbrauch der Daten verhindert werden.

Eine Problematik, die sich etwa bei der Videoüberwachung, der Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten oder
von Zahlungsverkehrsdaten zeigt. Aber auch Private, private Organisationen und private Unternehmen
können Macht ausüben. Der Staat ist nicht nur selbst durch die Regelungen des Datenschutzes gebunden, er
muss auch den Privaten notwendige datenschutzrechtliche Regelungen auferlegen. Die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung, auf Privatsphäre, auf Datenschutz sind auch Schutzrechte und haben Drittwirkung.
Die Überwachung von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz ging als Datenschutzproblem durch die Presse.

Die Schwierigkeiten eines wirksamen gesetzlichen Datenschutzes sind vielfältig. Die größten Probleme sind
technischer Art. So ist es ist offensichtlich nicht möglich, Daten so zu speichern und zu verwahren, dass sie
nicht in unberechtigte Hände gelangen. Die Gesetzgebung mag sich noch so bemühen, adäquate Regelungen
des Bankgeheimnisses zu schaffen, sie sind hinfällig, wenn die Daten unter der Hand zum Kauf angeboten werden.
Die technische Machbarkeit, die einfache Handhabbarkeit der Technologien drohen durchdachte gesetzliche
Regelungen zu unterlaufen. In keinem Bereich ist zudem die Globalisierung so weit fortgeschritten wie in den Informations- und Kommunikationstechnologien. Praktisch entzieht sich die Technologie in wesentlichen Bereichen
einem wirksamen gesetzlichen Zugriff.

Daten zeigen Wahrheiten. Datenschutz ist manchmal notwendig, weil die Gesellschaft an Wahrheiten nicht
gewöhnt ist, mit Wahrheiten nicht immer angemessen umgeht. Die Welt der unbeherrschten Daten zwingt der
Gesellschaft vielleicht einen Lernprozess auf, der die Schutzproblematik in bestimmten Bereichen entspannen
könnte.

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